Nachzahlung bei der Jahresabrechnung: Alle Infos

Nachzahlung oder Guthaben? Die Jahresabrechnung bringt Klarheit über den tatsächlichen Energieverbrauch. Wir erklären, warum es zu Nachzahlungen kommen kann, wie man sie erkennt – und was hilft, um sie künftig zu vermeiden.
Aktualisiert am: 07.01.2026
Ein Dokument mit dem Titel „Jahresabrechnung“ mit einem Euro-Origami-Schmetterling in der Ecke.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Guthaben oder Nachzahlung: Die Jahresabrechnung zeigt, ob man mehr oder weniger Energie verbraucht hat als über die Teilbeträge vorausbezahlt.
  • Gründe für Nachzahlungen: Mehrverbrauch, steigende Energiepreise oder zu niedrig angesetzte Teilbeträge führen häufig zu Nachzahlungen.
  • Nachzahlungsbetrag finden: Am Ende der Rechnung unter „zu zahlender Betrag“ – ein Guthaben wird als „Ihr Guthaben“ ausgewiesen.
  • Zahlschein oder Bankeinzug: Beim Bankeinzug wird ein Guthaben automatisch überwiesen und Nachzahlungen abgebucht – das spart Zeit und Papier.

Im Zuge der Jahresabrechnung bekommt man entweder ein Guthaben angerechnet oder muss eine Nachzahlung leisten. Wir erklären, warum es dazu, Guthaben oder Nachzahlung kommt und wo man den Nachzahlungsbetrag findet.

Was ist eine Abrechnungsdifferenz?

Die Abrechnungsdifferenz ist die Differenz zwischen der Jahresabrechnung und der bezahlten Teilbeträge. Je nach Verbrauch kann die Abrechnungsdifferenz ein Guthaben oder eine Nachzahlung bedeuten.

Wie kommt es zu einer Strom Nachzahlung und Fernwärme Nachzahlung?

Egal ob Strom oder Fernwärme: Zu einer Nachzahlung kommt es, wenn man im Abrechnungszeitraum mehr Energie verbraucht hat, als über die Teilbeträge bezahlt wurde. Dafür kann es verschiedene Gründe geben. Es kann daran liegen, dass man zu niedrig eingestuft ist, dass der Energieverbrauch im Vergleich zur letzten Abrechnungsperiode angestiegen ist oder, dass der Preis für Energie gestiegen ist.

Um eine Nachzahlung zu vermeiden, können Kund*innen selbständig die eigenen Teilbeträge im Meine Wien Energie Kundenkonto etwas erhöhen.

Hat man weniger Strom oder Fernwärme verbraucht, als übers Jahr verteilt mit den Teilbeträgen bezahlt wurde, bekommt man eine Gutschrift.

Egal ob es bei der letzten Abrechnung eine Nachzahlung oder Gutschrift gegeben hat: Es lohnt sich, Maßnahmen zu ergreifen, um den Energieverbrauch zu reduzieren.

Wo finde ich auf der Rechnung den Nachzahlungsbetrag bzw. ein Guthaben?

Beides findet man am Ende der Rechnungsaufstellung. Dabei wird ein etwaiger Nachzahlungsbetrag mit „zu zahlender Betrag“ angegeben:

Nachzahlungsbetrag Wien Energie Rechnung

Ein etwaiges Guthaben findet man ebenfalls am Ende der Rechnungsaufstellung unter „Ihr Guthaben“:

Guthaben auf deiner Wien Energie Rechnung

Wenn wir von den Kund*innen eine Kontonummer im System hinterlegt haben, überweisen wir das Guthaben direkt aufs Konto. Wenn die Teilbeträge per Zahlschein eingezahlt werden, haben wir keine Bankverbindung im System. Das Guthaben wird in diesem Fall von den nächsten Teilbeträgen abgezogen. Das heißt, der Teilbetrag wird somit niedriger.

  1. Umsteigen auf Bankeinzug

    Tipp: Von Zahlschein auf ein SEPA-Lastschriftmandat umsteigen. Dadurch spart man nämlich Zeit und schont zusätzlich auch nicht die Umwelt, weil weniger Papiermüll anfällt.

    Außerdem wird ein etwaiges Guthaben automatisch auf das Konto überwiesen bzw. eine Nachzahlung automatisch vom Konto abgebucht.

    So funktioniert's

Wann muss ich den Nachzahlungsbetrag einzahlen?

Ergibt sich aus der Jahresabrechnung eine Nachzahlung, musst sie innerhalb der angegebenen Fälligkeit (mind. 2 Wochen) bezahlt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Ratenplan, eine Zahlungsvereinbarung, oder einen Zahlungsaufschub zu vereinbaren.

  1. Ganz einfach online

    Im Meine Wien Energie Kundenportal können Kund*innen einen Ratenplan und Zahlungsaufschub selbst einstellen.

    So funktioniert's

Was passiert, wenn ich Teilbeträge nicht bezahlt habe?

Die nicht bezahlten Teilbeträge aus der Vorperiode fallen komplett raus und fehlen somit. Das heißt, durch nicht bezahlte Teilbeträge kann es zu einer höheren Nachzahlung kommen. 

Rückstände aus einer alten Jahresabrechnung können nur selten vorkommen, werden jedoch in der neuen Jahresabrechnung als Altlast bzw. Rückstand angeführt.

Wir haben ein paar wichtige Antworten für dich zum Thema Teilbetrag zusammengestellt:

  1. Teilbeträge selbst erhöhen

    Kund*innen können ihre Teilbeträge im Meine Wien Energie-Konto erhöhen um eine Nachzahlung zu vermeiden.

    So funktioniert's

Natürlich beraten wir auch gerne bei der Frage, was man in den eigenen vier Wänden verändern kann, um den Energieverbrauch zu senken. Bei unseren Energiecoachings wird zum Beispiel der eigene Haushalt unter die Lupe genommen und wir helfen dabei, Energie zu sparen. Wir haben auch zahlreiche Energiespartipps auf unserem Blog.

Fazit

Eine Nachzahlung bei der Jahresabrechnung ist nicht ungewöhnlich. Sie entsteht meist durch gestiegenen Verbrauch oder veränderte Energiepreise. Mit einem bewussten Blick auf den eigenen Energieverbrauch und angepassten Teilbeträgen lassen sich Nachzahlungen aber meist vermeiden.

Wir unterstützten unsere Kund*innen mit digitalen Services, Energiecoachings und Spartipps. Wer auf Bankeinzug umstellt, vereinfacht nicht nur den Zahlungsverkehr, sondern schont auch die Umwelt. Ein proaktiver Umgang mit dem eigenen Energiehaushalt zahlt sich also mehrfach aus!

Nachzahlung bei Jahresabrechnung » Alle Infos | Wien Energie