Die wichtigsten Antworten zum Online-Tarifwechsel

Fragen zum Tarifwechsel? Wir liefern die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema online-Tarifwechsel.
Aktualisiert am: 29.03.2023
Ein lächelnder Mann im blauen Hemd schaut auf sein Telefon und steht im Freien in der Nähe von Gebäuden und im Grünen.

Wie kann ich meinen Tarif wechseln?

Es gibt vier Möglichkeiten, um einen Tarifwechsel vorzunehmen:

  1. Online-Kund*innenkonto "Meine Wien Energie"

    Am besten im online-Kund*innenkonto „Meine Wien Energie“ einloggen und das Produkt auswählen, für das der Tarifwechsel durchgeführt werden soll.

    Anschließend auf „Tarif ändern“ klicken.

    Wer sich noch registrieren muss, benötigt die Kund*innenummer. 

    zum Kund*innenkonto
  2. Kontaktformular

    Für den Tarifwechsel wird die Kund*innennummer benötigt. Im Formular muss das Datum angegeben werden, zu dem der Tarifwechsel erfolgen soll.

    Anschließend wird das Vertragsangebot zugesandt, das unterschrieben zurückgeschickt werden muss.

    zum Kontaktformular
  3. Servicezentrum

    Der Tarifwechsel kann auch persönlich, in unseren Servicezentren durchgeführt werden. Dazu werden die Kund*innennummer und ein Lichtbildausweis benötigt.

    zu den Servicezentren
  4. Telefonisch

    Für die telefonische Abwicklung werden die Kund*innenummer und die Vertragskontonummer benötigt.

Ab wann ist der neue Vertrag gültig?

Der neue Vertrag gilt ab dem Tag des Vertragsabschlusses, bei Online-Abschlüssen ab dem Tag der Ausführung. Das Einzugsdatum hat damit nichts zu tun.

Tarifwechsel bei Tarifen mit und ohne Vertragsbindung

Wer sich in einem Tarif mit Bindungsfrist (gebundener Tarif) befindet, kann innerhalb der Bindungsfrist wieder in einen gebundenen Tarif wechseln. Mit dem Tag des Tarifwechsels beginnt die neue Bindungsfrist.

Die Mindestvertragslaufzeit ist vorbei, aber ich habe verpasst, meinen Tarif zu wechseln

Ein gebundener Tarif wird nach Ablauf der Mindestvertragsdauer automatisch in einen ungebundenen Tarif (ohne Bindungsfrist) umgewandelt, kann aber jederzeit in einen gebundenen Tarif (mit Bindungsfrist) gewechselt werden.

Umstieg von einem gebundenen auf einen ungebundenen Tarif

Der Umstieg von einem gebundenen Tarif (mit Bindungsfrist) in einen ungebundenen Tarif (Tarif ohne Bindungsfrist) ist während der Vertragslaufzeit nicht möglich.

Tarifwechsel bei Tarifen ohne Bindungsfrist

Wer sich in einem ungebundenen Tarif (Tarif ohne Bindungsfrist) befindet, kann jederzeit in einen Tarif mit oder ohne Bindungsfrist wechseln.

Was ist mein aktueller Tarif?

Auf der letzten Jahresabrechnung oder im online-Kundenkonto „Meine Wien Energie" steht, wie der aktuelle Tarif heißt.

Tarifbezeichnung auf der Jahresabrechnung

Bezeichnung des Tarifs auf der Jahresabrechnung

Tarifbezeichnung im online-Kundenkonto "Meine Wien Energie"

Tarifname im online-Kundenkonto Wien Energie

Wie finde ich heraus, welcher Tarif für mich besser ist?

Diese Frage ist sehr individuell und kann leider pauschal nicht pauschal werden. Denn ob ein Tarifwechsel besser ist, hängt vom eigenen Verbrauch und den aktuellen Vertragsmodalitäten abhängig. Die Höhe des aktuellen Verbrauchspreises (Cent/kWh) findet man übrigens im Tarifangebot oder auf der letzten Jahresabrechnung.

Erhalte ich nach dem Tarifwechsel eine Zwischenabrechnung?

Nein, der Tarifwechsel wird in der nächsten Jahresabrechnung berücksichtigt.

Kann ich auch als Neukund*in einen Tarif online abschließen?

Ja, als Neukund*in kann der Stromtarif oder Erdgastarif online abgeschlossen werden. Einfach Tarif online auswählen und abschließen. Wer nicht weiß, welcher Tarif der richtige ist, kann den Tarifempfehler nutzen. Er hilft dabei, den optimalen Tarif zu finden.

Ich habe zwei Anschlüsse bzw. Verträge

Wer einen Erdgas- und einen Stromanschluss hat, kann für beide oder nur für einen Anschluss einen Tarifwechsel vornehmen. Der Tarifwechsel muss für Erdgas und Strom getrennt durchgeführt werden!

Gleiches gilt für alle, die zwei Stromzähler haben, z.B. einen Tag- und einen Nachtstromzähler. Der Wechsel kann entweder für beide Zählpunktnummern oder auch nur für eine Zählpunktnummer erfolgen. Bei einem Wechsel ist darauf zu achten, dass die richtige Zählpunktnummer angegeben wird.

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