Gibt es Förderungen für Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Fernwärme?
Ja, gibt es! Sowohl Staat als auch Bundesländer fördern nachhaltige Energienutzung.
Förderung der Stadt Wien
Die Hauptstadt unterstützt mit ihrer Förderung die “Errichtung und die Umstellung oder Nachrüstung” auf Fernwärme, Biomasseheizungen oder Wärmepumpen. Es werden 35 Prozent (maximal 12.000 Euro) der förderbaren Kosten übernommen – um diese Förderung zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Das Heizsystem muss an einer Wiener Adresse installiert werden
- Das bestehende Heizsystem muss demontiert werden und das neue hocheffiziente alternative Energiesystem muss als alleinige Heizung dienen.
- Das verbaute Wärmepumpenmodell muss in der get-Datenbank angeführt sein.
Die Förderung kann von folgenden Personen beantragt werden:
- Mieter*innen von Wohnungen
- Eigentümer*innen von Wohnungen
- Mieter*innen von Eigenheimen oder Reihenhäusern
- Eigentümer*innen von Eigenheimen oder Reihenhäusern
Die Wohnung oder das Haus müssen jedenfalls der Hauptwohnsitz der Person sein, die den Antrag stellt.
Folgende Unterlagen benötigt die Stadt für den Antrag:
- Rechnung oder Kostenangebot
- Zustimmungserklärung der Eigentümer*innen oder der Hausverwaltung (bei Mieter*innen)
- Grundbuchauszug (bei Eigentümer*innen)
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular der Stadt Wien
Wärmepumpen-Förderung des Bundes "Raus aus Öl und Gas"
Förderungsinfos für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser bzw. Reihenhäuser
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) bietet die Förderung "Raus aus Öl und Gas", um den Ausstieg aus fossilen Energieformen voranzutreiben. Wer eine fossile Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, bekommt diese Anschaffung mit bis zu 23.000 Euro gefördert. Die Förderung ist mit max. 75 Prozent der förderungsfähigen Kosten begrenzt.
Zusätzlich sind folgende Zuschläge möglich:
- Wechsel eines Gasherdes auf einen Stromherd +1.200 Euro
- Einbau eines Niedertemperatur Wärmeverteilsystems + 4.000 Euro
- Tiefenbohrungen bei Tausch auf eine Erdwärmepumpe + 5.000 Euro
- Erarbeitung eines Gesamtsanierungskonzepts für das Gebäude + 500 Euro
- eine zusätzliche solarthermische Anlage + 2.500 Euro
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung:
- Das Heizsystem muss an einer österreichischen Adresse installiert werden
- Umrüstung von Gas-, Öl-, Kohle-, Koks- und strombetriebenen Speicheröfen auf eine nachhaltige Alternative wie Fernwärme oder eine Wärmepumpe
- Das Gebäude befindet sich außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebiets – innerhalb des Gebiets wird nur der Fernwärmeanschluss gefördert. Ob an der Adresse Ihres Objekts Fernwärme verfügbar ist, kann mit der Verfügbarkeitsabfrage für Fernwärme überprüft werden.
- Das bestehende Heizsystem muss demontiert werden.
Die Förderung kann von folgenden Personen beantragt werden:
- Mieter*innen von Eigenheimen oder Reihenhäusern
- Eigentümer*innen von Eigenheimen oder Reihenhäusern
- Bauberechtigte von Eigenheimen oder Reihenhäusern
Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss nicht an der Adresse des Objekts gemeldet sein. Um den Förderungsantrag zu stellen, ist zuerst eine Registrierung auf der Website der Förderung nötig. Danach benötigen Sie zur Einreichung folgende Dokumente:
- Gültiger Energieausweis, Energieberatungsprotokoll oder Gesamtsanierungskonzept
- Alle Rechnungen über den Tausch des Heizsystems
- Vollständig ausgefülltes Endabrechnungsformular
- Meldezettel oder, bei ausländischem Wohnsitz des Antragstellers / der Antragstellerin, amtlicher Lichtbildausweis (bei Eigenheimen / Reihenhäusern)
Unterschied zur Förderung für Private im mehrgeschossigen Wohnbau
Die Förderhöhe beim mehrgeschossigen Wohnbau beläuft sich je nach Anlagenleistung zwischen 15.000 und 45.000 Euro. Hier sind ebenfalls Zuschläge möglich.
Wird selbst kein neues Heizungssystem angeschafft, sondern nur nachträglich zentralisiert, z.B. durch Anschluss an ein klimafreundliches Fernwärmesystem, sind bis zu 3.600 Euro Förderung/Wohneinheit möglich.
Bundesförderung: Sauber Heizen für alle
Diese Förderung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) richtet sich speziell an einkommensschwache Haushalte. Hier übernimmt der Bund bis 37.252 Euro bzw. bis zu 100 Prozent der förderungsfähigen Kosten.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung:
- Das Heizsystem muss an einer österreichischen Adresse installiert werden
- Umrüstung von Gas-, Öl-, Kohle-, Koks- und strombetriebenen Speicheröfen auf eine nachhaltige Alternative wie Fernwärme oder eine Wärmepumpe
- Das Gebäude befindet sich außerhalb des Fernwärmeversorgungsgebiets - innerhalb des Gebiets wird nur der Fernwärmeanschluss gefördert.
Die Förderung kann von folgenden Personen beantragt werden:
- Sozial bedürftige Eigentümer*innen von Eigenheimen oder Reihenhäusern
- mit Hauptwohnsitz an der zu fördernden Adresse
Auch bei dieser Förderung ist zuerst eine Registrierung nötig, danach wird die Durchführung einer Energieberatung der jeweiligen Landesförderungsstelle vorausgesetzt.
Für die Registrierung werden folgende Dokumente benötigt:
- Nachweise für den Bezug von Sozialhilfe oder Wohnbeihilfe oder Nachweis der ORF-Beitragsbefreiung
- Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
- Aktuelle Privathaushaltsbestätigung – diese stellt das Meldeamt aus
- Grundbuchauszug
Vor der Antragsstellung
- Energieberatungsprotokoll - wird im Zuge der Energieberatung erstellt
- Projektkostenaufstellung inkl. Angebote
Für Fragen zu den Förderungen wenden Sie sich an die jeweils zuständige Stelle von Bund oder Stadt Wien. Die Landes- und Bundesförderungen können auch miteinander kombiniert werden. Die jeweiligen Förder-Höchstgrenzen sollten bei den jeweiligen Landesstellen erfragt werden.


