Teilbeträge – alles, was du wissen musst!

Teilbeträge für Strom, Erdgas und Wärme selbst ändern - so einfach gehts! Hier gibt's eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Teilbeträge.
Aktualisiert am: 26.05.2025
Stecker und Taschenrechner liegen auf einer Rechnung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Teilbeträge verteilen die Jahreskosten für Strom, Erdgas und Wärme auf monatliche Raten und sorgen für mehr Planungssicherheit. 
  • Die Höhe richtet sich nach dem erwarteten Verbrauch und dem aktuellen Preis. 
  • Teilbeträge können jederzeit im Meine Wien Energie-Konto selbst angepasst werden. 
  • 2025 steigen die Gesamtkosten für den Bezug von Energie spürbar, weil Förderungen entfallen und gleichzeitig Steuern und Abgaben steigen. --> Es empfiehlt sich, die Teilbeträge zu erhöhen, um Nachzahlungen zu vermeiden. 

Damit die Jahresrechnung für Strom, Erdgas oder Fernwärme nicht auf einmal bezahlt werden muss, wird der voraussichtliche Jahresverbrauch in kleine Raten aufgeteilt – die Teilbeträge. In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen zu den Teilbeträgen und zeigen, wie man sie selbst anpassen kann. Aber alles der Reihe nach:

Vorteile von Teilbeträgen

Person, die eine brennende Glühbirne hält und in ein Notizbuch schreibt, auf dem Schreibtisch liegen ein Stapel Münzen und ein Taschenrechner.

Kleinere Beträge

Viele Menschen bezahlen lieber häufiger kleinere Beträge als einmalig einen größeren Betrag. Grund dafür ist, dass auf diese Weise der monatliche finanzielle Spielraum flexibler bleibt.

In der Höhe anpassbar

Wer der Meinung ist, dass die eigenen Teilbeträge zu hoch oder zu niedrig sind, kann sie ganz leicht selbst im Meine Wien Energie Kundenkonto ändern.

Mehr Planungssicherheit bei steigenden Energiekosten

Mit Anfang 2025 sind zahlreiche staatliche Energiekosten-Unterstützungsmaßnahmen ausgelaufen, darunter die Stromkostenbremse und der Netzkostenzuschuss. Gleichzeitig sind die Netzentgelte sowie Steuern und Abgaben für Strom und Erdgas deutlich gestiegen. Das bedeutet: Auch bei gleichbleibendem oder sogar geringerem Verbrauch kann es 2025 zu höheren Kosten kommen, da der Energiebezug insgesamt teurer geworden ist.  

Ein etwas höher angesetzter Teilbetrag kann helfen, diese zusätzlichen Kosten auf das Jahr zu verteilen. Wer also frühzeitig den Teilbetrag anpasst, sorgt für finanzielle Planungssicherheit und kann einer unerwarteten Nachzahlung vorbeugen.  

Einfache Abrechnung am Jahresende

Am Ende eines jeden Jahres werden die Kosten, die durch den tatsächlichen Verbrauch entstanden sind, mit den eingezahlten Teilbeträgen gegengerechnet. Diese Gegenüberstellung findet man auf der Jahresabrechnung. Dadurch kann eine Gutschrift oder eine Nachzahlung entstehen. Sind die Teilbeträge vergleichsweise hoch angesetzt worden, dann ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass es zu keiner Nachzahlung kommt.

Wie werden Teilbeträge berechnet?

Für die Berechnung der Teilbeträge ziehen wir insgesamt drei Kriterien heran, die eine möglichst genaue Kalkulation der Teilbeträge ermöglichen sollen:

Kriterium 1: Erwartete Verbrauchsmenge

Wir gehen davon aus, dass das Verbrauchsverhalten unserer Kund*innen ähnlich ist, wie in der Vergangenheit. Dabei ist jeder Monat anders gewichtet, da sich der Verbrauch über das Jahr hinweg unterschiedlich verteilt. So wird zum Beispiel im Dezember aufgrund der niedrigeren Temperaturen ein höherer Verbrauch erwartet als im Juli.

Kriterium 2: Der aktuelle Preis

Einzelne Preiskomponenten können wir innerhalb eines Abrechnungszeitraums nicht immer exakt vorhersagen. Ein Grund dafür können zum Beispiel höhere oder niedrigere Rohstoffpreise auf dem Weltmarkt sein.  Aus diesem Grund ziehen wir die zum Zeitpunkt der Rechnungslegung gültigen Preise heran. Der angenommene Verbrauch multipliziert mit dem aktuellen Preis ergibt die voraussichtlichen Kosten in der nächsten Jahresabrechnung. Diese Summe teilen wir dann auf die Teilbeträge auf.

2025 wird bei der Berechnung auch berücksichtigt, dass Förderungen wie die Stromkostenbremse oder der Stromkostenergänzungszuschuss weggefallen sind. Diese Zuschüsse haben die Energiekosten zuvor spürbar reduziert. Ihr Wegfall führt zu höheren Gesamtpreisen, die sich auch in den Teilbeträgen widerspiegeln können. 

Für die Auswahl des passenden Tarifs stehen der Wien Energie Tarifempfehler für Strom und Erdgas zur Verfügung.

Kriterium 3: Erfahrungswerte bei Ersteinstufung

Wenn man in eine neue Wohnung einzieht und einen Energieliefervertrag mit Wien Energie abschließt, werden die Teilbeträge bei der Ersteinstufung auf Basis von Erfahrungswerten aus der jeweiligen Wohnung berechnet. Denn von den neuen Bewohner*innen gibt es zu diesem Zeitpunkt noch keine eigenen Verbrauchsdaten, an denen sich Wien Energie orientieren könnte. Der Teilbetrag bleibt unverändert, bis ausreichende bzw. konkrete Verbrauchswerte von den neuen Bewohner*innen vorliegen. 

Das ist nach mindestens 10 Monaten der Fall. So lange dauert es, bis der Verbrauchswert eines Jahres aussagekräftig abgeschätzt werden kann. Sobald das der Fall ist, kann der Teilbetrag an den individuellen Verbrauch der neuen Bewohner*innen bzw. Kund*innen angepasst werden.

Basierend auf diesen drei Kriterien wird die Höhe der Teilbeträge berechnet, die auf der Jahresabrechnung zu finden sind.

Steigende Energiepreise: Wie wirkt sich das auf meine Teilbeträge aus?

Wien Energie hält die Verbrauchspreise stabil. Dennoch werden ab 2025 die Gesamtkosten für Energie voraussichtlich höher, da die Stromkostenbremse und andere Maßnahmen der Bundesregierung aus der Energiekrise auslaufen. Zusätzlich erhöhen sich Netzentgelte, welche die Regulierungsbehörde E-Control festlegt. Hinzu kommen höhere CO₂-Abgaben und die Rückkehr zur regulären Erdgasabgabe.

Es lohnt sich, bereits jetzt Maßnahmen zu ergreifen, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Zusätzlich kann man die eigenen Teilbeträge im Meine Wien Energie Kundenkonto etwas erhöhen, um keine Nachzahlung zu riskieren.

Teilbeträge für Strom, Erdgas & Wärme selbstständig anpassen

Meine Wien Energie: Teilbeträge ändern

Meistens beschäftigt man sich das erste Mal mit den Teilbeträgen, wenn es zu einer Nachzahlung kommt. Damit es bei der Jahresabrechnung keine bösen Überraschungen gibt, können Kund*innen ihre Teilbeträge für Strom, Erdgas und Wärme, die sie über das Jahr verteilt zahlen, selbstständig im Meine Wien Energie Konto anpassen

Wenn der monatliche Teilbetrag erhöht wird, kommt es am Ende der Rechnungsperiode, also wenn die Jahresabrechnung kommt, zu keinen unerwartet hohen Nachzahlungen. Dadurch kann man selbst für mehr Planungssicherheit sorgen. Diese selbstständige Änderung ist bei Erhöhungen um 300 Prozent, bei Senkungen um 50 Prozent möglich.

Teilbeträge erhöhen und Nachzahlungen vorbeugen

Gerade heuer ist es sinnvoll, den Teilbetrag zu erhöhen, denn viele staatliche Entlastungen sind mit Anfang 2025 ausgelaufen, wodurch die Energiekosten steigen. Wie groß die Unterschiede tatsächlich sind, zeigt ein Blick auf konkrete Zahlen: 

  • Beispiel Strom: Für einen durchschnittlichen Wiener Haushalt mit 2.000 kWh Jahresverbrauch lagen die Gesamtkosten (inklusive MwSt., Gebrauchsabgabe, Energiepreis und Netzkosten) im Jahr 2024 bei 513 €. 2025 sind es 741 €. Das entspricht Mehrkosten von 228 €.
  • Beispiel Gas: Bei einem Jahresverbrauch von 8.000 kWh lagen die Gesamtkosten 2024 bei 995 €. 2025 sind es 1099 €, also 104 € mehr. 

Diese Mehrkosten machen sich spätestens bei der nächsten Jahresabrechnung bemerkbar. Die meisten Abrechnungen umfassen einige Monate aus dem Jahr 2024 und einige aus 2025. Wer seine Jahresabrechnung in der zweiten Jahreshälfte erhält, wird die gestiegenen Kosten vermutlich stärker spüren, da dann der Großteil des Verbrauchs ins teurere Jahr 2025 fällt, wo die Unterstützungsmaßnahmen eben nicht mehr gelten und die Steuern und Abgaben höher sind.  

Eine frühzeitige Anpassung der Teilbeträge kann dabei helfen, dass es bei der Jahresabrechnung zu keiner Nachzahlung kommt. Unsere Empfehlung: Wer möchte, kann sich an den durchschnittlichen Mehrkosten orientieren und den eigenen Teilbetrag entsprechend erhöhen. Die folgende Übersicht zeigt, wie hoch die monatliche Erhöhung für verschiedene Haushaltsgrößen und Wohnsituationen ausfallen sollte, um auf der sicheren Seite zu sein. 

Empfohlene monatliche Erhöhung der Teilbeträge

Strom

HaushaltsgrößeEmpfohlene monatliche Erhöhung
1 Person (1.300 kWh/Jahr)+10 €
2 Personen (2.300 kWh/Jahr)+15 €
3 Personen (3.300 kWh/Jahr)+20 €
4 Personen (4.300 kWh/Jahr)+25 €
5 Personen (%.300 kWh/Jahr)+30 €

Erdgas

HaushaltsgrößeEmpfohlene monatliche Erhöhung
40 m² (4.000 kWh/Jahr) +6 €
50 m² (7.000 kWh/Jahr) +10 €
70 m² (14.000 kWh/Jahr) +17 €
90 m² (20.000 kWh/Jahr)+25 €
110 m² (30.000 kWh/Jahr)+35 €

So einfach geht's:

In nur 5 kleinen Schritten kann man den Teilbetrag selbst ändern!

  1. 1

    Ins Meine Wien Energie Konto einsteigen

  2. 2

    Produkt auswählen, für das der Teilbetrag angepasst werden soll

     

    Produkte-Bereich im Meine Wien Energie Konto, in dem auf die Produkte Strom, Gas und Wärme geklickt werden kann

    Dieser Service funktioniert für Strom, Erdgas und Wärme.

  3. 3

    "Teilbeträge" auswählen

    Screenshot der zeigt, in welchen Bereichen Änderungen für das ausgewählte Produkt vorgenommen werden können

  4. 4

    Auf "Teilbetrag ändern" klicken

    Screenshot aus der Meine Wien Energie-App, der zeigt, wo man klickt, um den Teilbetrag zu ändern

  5. 5

    Den gewünschten Teilbetrag eingeben

    Kästchen im Meine Wien Energie Konto, in das man den neuen Teilbetrag eingeben kann

    Die Teilbeträge können um maximal 300% erhöht oder um maximal 50% verringert werden. Zur Vereinfachung steht gleich dabei, wie hoch oder niedrig der neue Teilbetrag sein darf.

    Tipp: Wer mit höheren Strom- oder Erdgaskosten rechnet, weil sich zum Beispiel auch der Verbrauch geändert hat (neues Gerät, mehr Personen im Haushalt, …), kann den Teilbetrag bewusst etwas anheben. Das schützt vor Nachzahlungen und verteilt die Kosten gleichmäßig über das Jahr. 

Achtung:

Den Teilbetrag kann man nur zwei Mal innerhalb einer Rechnungsperiode ändern. Eine Rechnungsperiode ist der Zeitraum von einer Jahresabrechnung zur nächsten.

Fragen und Antworten zu Teilbeträgen

Mann loggt sich auf Laptop in Meine Wien Energie Kundenkonto ein

Wie der Teilbetrag für Strom, Erdgas und Wärme selbst angepasst werden kann und warum das viele Vorteile bietet, ist jetzt klar. Aber wann müssen sie eigentlich eingezahlt werden und was ist, wenn etwas nicht stimmt? Diese und noch mehr Fragen beantworten wir hier.

Was hat sich durch das Ende der Stromkostenbremse geändert?

Mit Jahresbeginn 2025 wurden mehrere Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung gestrichen, unter anderem die Stromkostenbremse, reduzierte Steuern und Förderpauschalen. Die Netzkosten sowie Steuern und Abgaben sind gestiegen. Dadurch zahlen viele Haushalte trotz gleichem Verbrauch mehr für Energie. Die Teilbeträge können – und sollten – daher angepasst werden.

Unterscheiden sich die Teilbeträge nach Zahlungsart?

Ja. Bei der Bezahlung mittels Zahlschein bekommt man im Falle von Strom und Erdgas vier Teilbeträge pro Jahr. Im Falle von Fernwärme sind es sechs.

Entscheidet man sich für das SEPA-Lastschriftmandat, dann werden zehn Teilbeträge pro Jahr eingezogen. Dadurch müssen keine größeren Beträge auf einmal bezahlt werden. Fernwärme wird unverändert sechs Mal pro Jahr eingezogen.

In beiden Fällen findet man auf der Jahresabrechnung die exakte Höhe und das Datum der Fälligkeit. Welche Veränderungen und Vorteile der Umstieg auf den Bankeinzug sonst noch mit sich bringt, kann man im Beitrag “auf SEPA-Lastschrift umsteigen” nachlesen.

Wird der Teilbetrag beim Tarifwechsel angepasst?

Der Teilbetrag wird beim Tarifwechsel nicht geändert, da dieser aufgrund des Jahresverbrauchs aus der Jahresabrechnung kalkuliert wird. Außerdem wird der Tarif erstmals bei der nächsten Jahresabrechnung angerechnet/verrechnet, und danach erfolgt die automatische Teilbetragsanpassung unter Berücksichtigung des aktuellen Preises. Ausschlaggebend ist dennoch das Verbrauchsverhalten.

Zu welchem Zeitpunkt sind Teilbeträge fällig?

Egal welches Produkt Kund*innen von uns beziehen, sie finden in allen Fällen die exakte Höhe und den Zeitpunkt der Fälligkeit auf der Jahresabrechnung oder auf den monatlichen Rechnungen. Diese sind im Bereich Meine Wien Energie einsehbar.

Die neuen Teilbeträge haben sich erheblich geändert: Warum?

Zu den häufigsten Ursachen für höhere Teilbeträge zählen unter anderem erhöhter Verbrauch, der sich zum Beispiel durch undichte Fenster oder die Verwendung von Elektrogeräten mit hohem Energieverschleiß ergeben kann. In unserem FAQ-Bereich findet man weitere Gründe dafür, dass sich die neuen Teilbeträge geändert haben.

Es werden Teilbeträge abgebucht, obwohl der Vertrag bereits gekündigt ist. Woran kann das liegen?

In den allermeisten Fällen liegt das an einer zeitlichen Überschneidung zwischen Kündigung und Abbuchung oder an einem technischen Fehler. Weiterführende Informationen findet man in unserem FAQ-Bereich beim dazu passenden FAQ-Beitrag.

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