Thermenwartung – Was muss, das muss

Wer eine Wohnung oder ein Haus mit Gastherme bezieht, wird früher oder später unausweichlich mit dem Thema Thermenwartung konfrontiert. Dabei stellen sich uns allen anfangs dieselben Fragen: Warum und wie oft muss das gemacht werden? Wer muss sich darum kümmern? Und, vor allem: Wer bezahlt das? Wir haben die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Thermenwartung zusammengetragen,
Aktualisiert am: 14.11.2025
Techniker in grauer Uniform wartet eine Gastherme, wobei er sich auf Kabel und Komponenten konzentriert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sicherheit: Regelmäßige Wartung verhindert gefährliche Defekte wie Kohlenmonoxid-Austritt.
  • Funktion: Eine gewartete Therme läuft zuverlässiger und fällt seltener aus.
  • Energieeffizienz: Gut gewartete Geräte verbrauchen weniger Gas und sparen Kosten.
  • Gesetzliche Pflicht: Thermenwartung ist laut Mietrechtsgesetz und ÖVGW-Richtlinien verpflichtend – bei Verstoß drohen Geldstrafen.
  • Wartungsintervall: Alle 2 Jahre empfohlen – je nach Gerät auch öfter.
  • Kosten: Die Wartung ist günstiger als mögliche Reparaturen oder Strafen bei Vernachlässigung.

Warum muss eine Therme gewartet werden?

Sich um die Thermenwartung zu kümmern, ist für viele nicht gerade die Lieblingsbeschäftigung. Verstehen wir. Trotzdem ist es sehr wichtig, dass man sich in regelmäßigen Abständen um die Thermenwartung kümmert. Und zwar aus folgenden Gründen:

  1. Sicherheit

    Der wichtigste Grund, warum eine Gastherme regelmäßig gewartet werden muss, ist die eigene Sicherheit.

    Nicht gewartete Thermen können durch technische Fehler oder Verunreinigungen von gewissen Bauteilen ein Gesundheitsrisiko darstellen, wenn Kohlenmonoxid aus dem Gerät austritt. Das kann bei Menschen und Tieren zu einer Kohlenmonoxidvergiftung (auch Rauchgasvergiftung genannt) führen.

    Zwar verfügen Thermen im Regelfall über einen Notschalter, der das Gerät bei einer Fehlfunktion automatisch außer Betrieb nimmt. Doch auch der muss natürlich gewartet werden, um einwandfrei zu funktionieren.

  2. Funktion

    Eine regelmäßige Wartung der Therme gibt außerdem die Sicherheit, dass das Gerät einwandfrei funktioniert. Dadurch kann das Risiko eines plötzlichen Ausfalls der Heizung vermieden werden.

    Natürlich können immer auch unerwartete Fehlfunktionen auftreten, die meisten potenziellen Fehlerquellen lassen sich aber durch die regelmäßige Wartung rechtzeitig finden und beheben.

  3. Energiesparen

    Schlecht gewartete Geräte haben einen höheren Gasverbrauch und verursachen dadurch mehr Energiekosten.

    Mit der regelmäßigen Wartung schont man nicht nur die Umwelt, sondern auch den eigenen Geldbeutel.

  4. Gesetzliche Verpflichtung

    Nicht zuletzt: Die Verpflichtung zur Thermenwartung ist gesetzlich festgelegt. Und zwar im österreichischen Mietrechtsgesetz und der ÖVGW-Richtlinie G K71 und G K72.

    Eine Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Regelung wird mit Geldstrafen in der Höhe von bis zu 7.300 Euro (Stand 2025) geahndet und kann außerdem im Schadensfall bedeuten, dass die Rechte auf Schadenersatz verfallen.

    Diese Strafe wird auch dann fällig, wenn bei der Wartung erkannte Fehlfunktionen nicht behoben werden. Kurz gesagt: Regelmäßige Thermenwartung ist günstiger.

Wie oft muss eine Therme gewartet werden?

Als Faustregel gilt, dass eine Thermenwartung alle zwei Jahre empfohlen wird. Je nach Alter und Zustand des Geräts ist es aber möglich, dass kürzere Intervalle nötig sind. In diesem Zusammenhang sollten die Herstellerangaben gelesen werden. Zusätzlich können die Installateur*innen, die die Wartung durchführen, Auskunft darüber geben. Von den Herstellern oder manchen Installateuren werden Wartungsverträge angeboten.

Es ist wichtig, zwischen Wartung und Erhaltung der Therme zu unterscheiden:

  1. Wartung

    Wartung bedeutet, dass die Funktionsfähigkeit der Therme überprüft und das Gerät gereinigt wird. Dazu gehört auch zum Beispiel das Schmieren von beweglichen Teilen und das Austauschen von abgenutzten Verschleißteilen. Außerdem werden Einstellungen am Gerät überprüft und bei Bedarf optimiert.

    Die Wartung soll sicherstellen, dass die Therme einwandfrei funktioniert und sicher ist. Sie verlängert ihre Lebensdauer. Laut österreichischem Mietrechtsgesetz sind für die Wartung von Gasthermen die Mieter*innen verantwortlich.

    Das bedeutet, dass die Mieter*innen die Thermenwartung organisieren und bezahlen müssen und für eventuelle Schäden haften, die durch mangelnde Wartung am Gerät entstehen.

    Die Wartungsbestätigungen sollten gesammelt werden, um jederzeit belegen zu können, dass man der Pflicht, die Therme regelmäßig und sachgemäß zu warten, nachgekommen ist.

  2. Erhaltung

    Erhaltung bedeutet in diesem Zusammenhang Reparatur und Austausch der Therme im Schadensfall. Dafür ist laut Gesetzgeber der*die Vermieter*in zuständig. Die Vermieter*innen müssen die Kosten dafür übernehmen, solange die Mieter*innen der Pflicht der Thermenwartung nachgekommen sind.

    Sollten die Mieter*innen dies nicht getan haben oder nicht belegen können, kann sich der*die Vermieter*in allerdings unter Umständen schadlos halten und die Mieter*innen müssen die Kosten tragen. Denn wenn der entstandene Schaden durch eine regelmäßige Wartung hätte verhindert werden können, liegt das in der Verantwortung der Mieter*innen.

     

     

Nach ca. 15 Jahren haben Gasthermen in der Regel ihr wirtschaftliches Lebensende erreicht. Oft nutzen Vermieter*innen diese Gelegenheit, um neuere und sparsamere Modelle anzuschaffen, obwohl die alten Thermen noch funktionieren. Sollte das der Fall sein, trägt die Kosten für das neue Gerät und den Tausch ebenfalls der bzw. die Vermieter*in.

Tipp: Sollte während der Wartung ein Schaden oder eine Fehlfunktion festgestellt werden, sollte dies schriftlich von den Installateur*innen bestätigt werden. Diese Bestätigung sollte dem*der Vermieter*in übermittelt werden, damit die Reparatur zügig durchgeführt wird. So greifen die beiden Verpflichtungen der Wartung und Erhaltung einer Therme ineinander und sorgen für einen sicheren und problemlosen Betrieb der Geräte.

An wen wende ich mich für eine Thermenwartung?

In der Regel führen Installateur-Fachbetriebe Thermenwartungen durch. Meist haben die Vermieter einen Betrieb bei der Hand, der die Wartung schnell und unkompliziert übernimmt. Am besten fragt man dort nach.

Was kostet die Thermenwartung?

Die Kosten für die Wartung einer Therme variieren je nach beauftragtem Betrieb, Art des Geräts und Dauer der Wartung. In der Regel bewegen sich die Kosten aber zwischen 100 und 200 Euro. Bei der Beauftragung sollte nachgefragt werden, ob die Kosten für die Anfahrt und die Arbeitszeit bereits inkludiert sind oder extra verrechnet werden.

Die Kosten für zu tauschende Verschleißteile kommen meist noch dazu, sind aber überschaubar.

Können die Kosten für eine Thermenwartung steuerlich abgesetzt werden?

Als Privatperson ist es in Österreich nicht möglich, die Kosten für eine Thermenwartung von der Steuer abzusetzen. Eine Ausnahme von dieser Regel ist, wenn die Wohnung auch als Arbeitsplatz genutzt wird. In diesem Fall können die Wartungskosten anteilig steuerlich abgesetzt werden. Für genaue Fragen steht hier das Kundenservice des Finanzamts oder eine*n Steuerberater*in zur Verfügung.

Fazit

Die Thermenwartung ist ein Termin, an den Mieter*innen regelmäßig denken müssen. Die Wartung dient der eigenen Sicherheit und verringert die Gefahr, dass im Winter plötzlich die Heizung oder das Warmwasser ausfällt.

Zum Abschluss noch ein Tipp: Die Thermenwartung kann man auch im Sommer durchführen lassen. So gerät man nicht unter Zeitdruck. Falls etwas repariert werden muss, steht man nicht plötzlich ohne Heizung da. Wir haben einige Tipps zum Thema Energiesparen zusammengestellt.

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