Rückerstattung der Stromkosten durch Trocknungsgeräte: Vorgehen bei einem Wasserschaden
Um zusätzliche Stromkosten durch Trocknungsgeräte zu vermeiden, lohnt sich ein Blick auf die häufigsten Fragen rund um die fachgerechte Trockenlegung nach einem Wasserschaden.
Das Wichtigste in Kürze
- Feuchte Wände müssen fachgerecht getrocknet werden.
- Trocknungsgeräte laufen oft rund um die Uhr und verbrauchen je nach Leistung viel Strom.
- Der Stromverbrauch muss genau dokumentiert und von der Fachfirma bestätigt werden.
- Wien Energie erstattet keine Stromkosten.
- Um die Stromkosten z.B. von der Versicherung rückerstattet zu bekommen, wird eine Bestätigung der Trockenlegungsfirma über den Stromverbrauch benötigt.
- Es erfolgt keine Neueinstufung der Teilbeträge, wenn die Trockenlegungsfirma eine Bestätigung ausstellt.
- Ob Anspruch eine Entschädigung besteht, hängt von der Ursache des Schadens und der Versicherung ab.
So funktioniert die Rückerstattung der Stromkosten:
Das Wichtigste zuerst, Energieversorger erstatten keine Stromkosten für die Trockenlegung. Ob eine Entschädigung zusteht, ist von der Ursache des Wasserschadens sowie von der Versicherung abhängig.
Schritt 1: Versicherung informieren
Falls die Trockenlegungsfirma der Versicherung den Schaden nicht schriftlich mitgeteilt hat, sollte der Schaden umgehend gemeldet werden.
- Als Mieter*in wendet man sich am besten an den zuständigen Vermieter. Dieser wird klären, ob der Schaden von der Haftpflichtversicherung übernommen wird.
- Als Eigentümer*in wendet man sich am besten an die Versicherung. In der Gebäudeversicherung ist geregelt, wann die Kosten übernommen werden.
Schritt 2: Stromverbrauch richtig dokumentieren
Wenn durch den Einsatz von Trocknungsgeräten deutlich mehr Strom verbraucht wird, macht sich das natürlich auch auf der Jahresabrechnung bemerkbar. Die Stromkosten für die Trockenlegung werden ganz normal verrechnet und nicht separat als Posten angeführt.
Der Energieversorger kann ja nicht wissen, von welchen Geräten wie viel Strom verbraucht wurde. Daher ist es wichtig, den Stromverbrauch der Trockenlegung zu dokumentieren. Nur so kann eine Erstattung bei der Versicherung beantragt werden.
Nutzung eines Zwischenzählers - der einfachste Weg
Wer den Stromverbrauch selbst überprüfen möchte, kann zwischen Trocknungsgerät und Steckdose ein Strommessgerät stecken. Dieses misst den Stromverbrauch des angeschlossenen Gerätes.
Aber Achtung! Um die Stromkosten rückerstattet zu bekommen, benötigt es eine Bestätigung der Trockenlegungsfirma über den Stromverbrauch.
Schritt 3: Antrag auf Rückerstattung stellen
Um eine Rückerstattung der Stromkosten von der Versicherung oder Hausverwaltung zu bekommen, wird eine Bestätigung vom Energieversorger benötigt.
Wien Energie stellt auf Anfrage eine Rechnung für den Mehrverbrauch aus. Dabei handelt es sich nicht um eine Rechnung im klassischen Sinne, sondern um eine Bestätigung, die die Umrechnung des einmaligen Mehrverbrauchs in Euro zeigt.
Wien Energie benötigt hierfür eine Bestätigung über die Trocknung (Trocknungsprotokoll) und die Kundennummer. Danach stellen wir eine Bestätigung über den erhöhten Stromverbrauch inkl. Preis pro Kilowattstunde aus. So ist dann erkennbar, was die Trockenlegung tatsächlich gekostet hat.
Schritt 4: Stromkosten einreichen
Wenn eine Entschädigung zusteht, muss die Bestätigung der Stromkosten für die Trockenlegung bei der Hausverwaltung oder Versicherung geltend gemacht werden.
Wie wird der Stromverbrauch während der Trocknung berechnet?
Die meisten Trockengeräte haben ein Zählwerk eingebaut, das den Stromverbrauch misst. Wenn die Trocknung vorbei ist, teilt die Trockenlegungsfirma die Verbrauchszahlen mit. Das heißt, man muss den Verbrauch nicht zwingend selber berechnen.
Trocknungsprotokoll
Es ist ratsam, die Trockenlegungsfirma nach einem Trocknungsprotokoll zu fragen. Dort sind alle wichtigen Daten, wie z.B. Standdauer und Verbrauch in Kilowattstunden festgehalten.
Für die Versicherung oder die Hausverwaltung werden die Verbrauchswerte der Trocknung benötigt.
Warum helfen Zählerstände nicht weiter?
Der Stromzähler misst den gesamten Stromverbrauch. Wird während der Trockenlegung die Wohnung bewohnt, kann man anhand des Zählerstandes nicht ermitteln, wie viel Strom durch das Trockengerät verbraucht wurden.
Warum müssen feuchte Wände getrocknet werden?
Wasserschäden lassen sich nicht immer vermeiden. Selbst bei sorgfältiger Nutzung der Wohnräume kann es plötzlich zu einem Wassereintritt kommen – etwa durch einen Rohrbruch, ein undichtes Dach oder Schäden in angrenzenden Wohnungen.
Werden feuchte Wände, Decken oder Böden nicht fachgerecht getrocknet, besteht ein erhöhtes Risiko für Schimmelbildung und damit verbundene gesundheitliche und bauliche Schäden. Deshalb wird, sobald die Ursache für den Wasserschaden gefunden und behoben wurde, ein Trockengerät aufgestellt.
Feuchtigkeit messen
Eine Sanierungsfirma misst im Normalfall mit einem Feuchtigkeitsmessgerät, wie feucht die betreffenden Stellen sind bzw. wie weit sich der Wasserschaden ausgebreitet hat.
Wo erhalte ich ein Trockengerät?
Unternehmen, die sich auf die Sanierung von Wasserschäden spezialisiert haben, bieten Trockenmaschinen und Bautrockner an. Durch die Beauftragung einer Fachfirma wird je nach Bedarf das richtige Gerät für die Trocknung zur Verfügung gestellt und fachgerecht installiert.
Wie viel Strom benötigt ein Trockengerät?

Da Trockengräte über mehrere Wochen Tag und Nacht laufen, verbrauchen sie viel Strom. Je nach Ausführung weisen Trockengeräte eine Leistung von 300 Watt bis 2.000 Watt auf.
Um den Stromverbrauch des Gerätes ermitteln zu können, wird die Geräteleistung, die Betriebsdauer und der eigene Strom-Verbrauchspreis pro kWh benötigt.
Die Wattanzahl des Gerätes wird dann mit der Betriebsdauer multipliziert, z.B. 24 Stunden, dies ergibt den kWh Bedarf pro Tag. Diesen Wert wird schließlich mit dem eigenen Strom-Verbrauchspreis multipliziert. Schon hat man die Kosten für einen Tag berechnet. Alternativ kann auch selbst mit einem Strommessgerät gemessen werden. Wien Energie Kund*innen können sich eines im Service Treff Spittelau ausborgen und für ein paar Tage mitnehmen, natürlich gratis!
Rechenbeispiel
Angenommen, das Trockengerät weist eine Leistung von 1.200 Watt auf, so ergibt das einen kWh Bedarf von 28,8 kWh pro Tag (1200 Watt x 24 Stunden). Wenn die Räume nun z.B. 2 Wochen getrocknet werden (= 14 Tage), ergibt das in Summe 403,2 Kilowattstunden (28,8 kWh pro Tag x 14 Tage).
Die 403,2 Kilowattstunden müssen nun mit dem Verbrauchspreis des Stromtarifs multipliziert werden. Schon sind die Stromkosten der Trocknungszeit bekannt.
Werde ich nach einer Trocknung neu eingestuft?
Wien Energie benötigt ein Schreiben der Trockenlegungsfirma. Es erfolgt dann keine Neueinstufung und die Teilbeträge bleiben gleich hoch.
Was bei einer Fernwärme-Heizung beachten werden sollte
Die Flüssigkeit in den Heizungsröhrchen verdunstet bei hohen Temperaturen. Wer einen Heizkostenverteiler oder elektronischen Heizkostenverteiler hat, macht am besten vor und nach der Trockenlegung ein Foto von der Flüssigkeit der Heizkostenverteiler (Verdunstungsröhrchen) und übermittle diese gemeinsam mit der Bestätigung der Trockenlegungsfirma an die Ablesefirma.
Sollte durch die Trockenlegung zu viel verdunstet sein, so kann die Ablesefirma dies in der Jahresabrechnung berücksichtigen. Der Mehrverbrauch wird in diesem Fall nicht verrechnet.
Fazit
Ein Wasserschaden bringt nicht nur bauliche Herausforderungen mit sich, sondern verursacht auch zusätzliche Kosten durch den erhöhten Stromverbrauch der Trocknungsgeräte. Um diese Kosten erstattet zu bekommen, ist eine sorgfältige Dokumentation des Stromverbrauchs sehr wichtig.
Ob eine Rückerstattung möglich ist, hängt stark von der Schadensursache und der jeweiligen Versicherung ab. Wien Energie selbst übernimmt keine Kosten, stellt auf Anfrage aber eine Bestätigung über den Mehrverbrauch aus. Wer frühzeitig alle relevanten Daten sammelt und die richtigen Stellen informiert, kann unnötige Kosten vermeiden und eine faire Abrechnung sicherstellen.


